Site-No. 233

Tarife sind rechtskonform, deren Basis prozessual bestätigt

Press Release from: 12.10.2007
Berliner Wasser- und Abwasserkalkulationen ausnahmslos gerichtsfest

In einem Artikel zu einem beim Landgericht Berlin anhängigen Verfahren zwischen der Berliner Wohnungsbaugesellschaft Howoge und den Berliner Wasserbetrieben wird in den heutigen Ausgaben der Zeitungen „Berliner Morgenpost“/„Die Welt“ der Eindruck erweckt, die Berliner Wasserbetriebe hätten in den Jahren 2004 bis 2006 die Tarife für Schmutz- und Niederschlagswasser zu hoch kalkuliert.

Dem ist nicht so. Die Berliner Wasserbetriebe kalkulieren die Tarife strikt nach den Vorgaben der entsprechenden Gesetzgebung (Berliner Betriebe-Gesetz, Wassertarifverordnung). Diese bzw. die seinerzeit gültigen Rechtsnormen sowie der Umgang mit ihnen sind jährlich zum Teil mehrfach durch Verfahren bei den Berliner Amts-, Land- und Kammergerichten überprüft worden. Dabei wurden sowohl die Rechtslage als auch die Kalkulationspraxis der Berliner Wasserbetriebe ausnahmslos bestätigt.
Das im aktuellen Prozess durch Prof. Erik Gawel für die Howoge erstellte Privat-Gutachten enthält weder neue noch stichhaltige Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe. Es ist schlicht die Meinung einer Streitpartei in einem laufenden Verfahren. Gawel zweifelt in seinem Papier das Modell zur Berechnung der Abschreibungen an und hält die Verzinsung für das betriebsnotwenige Kapital für zu hoch. Beides sind keine unternehmerischen, sondern Rechtsfragen. Deren Handhabung wie in Berlin ist jedoch erst jüngst von anderen Gerichten – zum Thema Abschreibungen vom Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich und zur Zinshöhe vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster – in vollem Umfang bestätigt worden. Herr Gawel räumt dies in seinem Papier selbst ein.

Vor dem Berliner Landgericht stehen im aktuellen Verfahren also allein Rechtsfragen zur Entscheidung, die in der Rechtsprechung längst geklärt sind. Die Berliner Wasserbetriebe sehen dem Ausgang des Verfahrens deshalb vertrauensvoll entgegen. 
In Kürze werden die Berliner Wasserbetriebe die Grundlagen der Tarifkalkulation in einer Broschüre veröffentlichen. Vor zehn Tagen hatte OVG Berlin-Brandenburg Sicherheit für die Veröffentlichung von Betriebsdaten geschaffen und entschieden, dass die Daten des  „Monopolgeschäftes“ in Berlin offen gelegt werden und zugleich für das Wettbewerbsgeschäft vor allem im Land Brandenburg den Schutz der Geschäftsgeheimnisse bestätigt.

Weitere Pressemeldungen
Diese Seite finden Sie im Internet unter der URL:
http://www.berlinwasser.de/content/language2/html/233_236_4630373938443938354141453439303042453441454537393146364646463739.php
© 2007, Berlinwasser.