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Großes Interesse an schneller Klärung der Zuständigkeit

Press Release from: 05.06.2012

Nachdem das Bundeskartellamt und die Berliner Wasserbetriebe in den vergangenen Monaten neben rechtlichen auch eine Vielzahl von sachlichen und fachlichen Argumenten ausgetauscht haben, ist das Kartellamt mit der Preissenkungsverfügung zu einer aus seiner Sicht abschließenden Bewertung gekommen. Diese basiert auf dem Tarif 2011, zielt auf die Jahre 2012 bis 2015 ab und ist bis zum 31. Dezember 2013 umzusetzen.

Alle in der Vergangenheit von den Berliner Wasserbetrieben erhobenen Tarife – auch die des Jahres 2011 – sind von einer unabhängigen Prüfungsgesellschaft geprüft und von der Berliner Preisprüfungsbehörde bestätigt worden und hatten auch Bestand vor den Gerichten. Hier wurde jeweils geprüft, ob die von den Berliner Wasserbetrieben beantragten Tarife den einschlägigen Berliner Tarifvorschriften entsprechen.

Die Frage, ob zusätzlich zum Berliner Landesrecht mit seinen staatlichen Kontrollmechanismen auch das Kartellrecht des Bundes zu beachten ist, muss aus Sicht des Unternehmens abschließend geklärt werden. Diese gerichtliche Klärung hatte der Präsident des Bundeskartellamts Ende April in Berlin ebenfalls als sinnvoll und wünschenswert bezeichnet, um Rechtssicherheit zu schaffen.

„Wir sind nicht gegen eine Senkung des Tarifs“, bekräftigt Vorstandsvorsitzender Jörg Simon erneut, „für uns bleibt aber die rechtliche Klarstellung unabdingbar, auf welcher Basis dies geschehen soll.“

Die vom Bundeskartellamt vorgesehene Senkung des Trinkwassertarifs für die Jahre 2012 bis 2015 ergäbe im Durchschnitt eine Pro-Kopf-Entlastung von 14,94 € im Jahr bzw. 1,24 € im Monat. Das entspricht einer prozentualen Tarifsenkung um 15,5 % brutto, also inklusive Steuern und Abgaben.

Wenn nach juristischer Klärung der Anwendbarkeit des Kartellrechts die vom Bundeskartellamt verfügte Preissenkung rechtswirksam werden sollte, werden die Berliner Wasserbetriebe in jedem Fall die gegebenenfalls zu viel gezahlten Entgelte rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 zurückerstatten, so dass von den Kundinnen und Kunden nichts zu veranlassen ist.

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