Berliner Trinkwasser – Menge und Qualität auch künftig sicher
Die Berliner Wasserbetriebe und der Berliner Senat haben ein Wasserversorgungskonzept für die Hauptstadt bis zum Jahr 2040 erarbeitet. Es stellt sicher, dass sich Berlin auch zukünftig aus eigenen Ressourcen versorgt. Betrachtet und bewertet werden verschiedene Szenarien demographischer, wirtschaftlicher, hydrologischer und klimatischer Veränderungen. „Die Berliner Trinkwasserversorgung ist auch künftig sicher – auch im Hinblick auf die möglichen Folgen des Klimawandels“, erklärt Katrin Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Dazu müssen in Spree und Havel Mindestdurchflussmengen eingehalten werden, um die Grundwassergewinnung aus Uferfiltrat zu sichern. Neben der erforderlichen Menge muss dabei auch die Qualität des zufließenden Spreewassers gewährleistet werden. „Die Berliner Wasserbetriebe“, so Vorstandsvorsitzender Jörg Simon, „tun das ihnen mögliche, um neben der Wasserversorgung auch die bereits heute hochwertige Abwasserreinigung weiter zu verbessern.“ Dazu gehören u.a. die Sanierung der Trenn- und Mischwasserkanalisation und die Einführung einer 4. Reinigungsstufe in Klärwerken.
Neu ist, dass Berlins Trinkwasser künftig wieder von zehn statt bisher neun Wasserwerken geliefert wird. An Stelle des seit 2001 nur noch für Grundwassermanagement und -sanierung sowie als Zwischenpumpwerk genutzten Werks Johannisthal wird bis 2014 ein neues Wasserwerk errichtet. Die damit verbundene Verteilung der Förderung garantiert die langfristige Stabilität der Versorgung und schafft den erforderlichen Spielraum für ein ökologisches Grundwassermanagement. Neben der Wasserversorgung werden die Wasserwerke Wuhlheide und Johannisthal auch zur Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände in dieser Region
betrieben. Im Gegenzug werden die in den Jahren 1993, 1997 und 2001 außer Betrieb genommenen früheren Wasserwerke Altglienicke, Buch und Jungfernheide aufgegeben und die Schutzgebietsverordnungen aufgehoben. Dies bringt Anliegern Erleichterungen, weil Verbote und Auflagen wegfallen. Und es begrenzt langfristig die Kosten und dient so einer sozialverträglichen Tarifentwicklung.
Das Konzept ist auch Basis zur Durchführung der wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren für acht Wasserwerke. Dazu gehören umfangreiche Untersuchungen, insbesondere zur Umweltund FFH-Verträglichkeit (Flora-Fauna-Habitat). Zudem setzt das Konzept den Rahmen für die Planung von Förderstandorten und -kapazitäten sowie der Rohrnetzentwicklung.
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2008